Zu den Berechnungen und den verwendeten Formeln beachten Sie bitte auch die Definitionen.
Der Leasinggeber muß die Mietraten so berechnen, dass er durch die Leasingraten sein eingesetztes Kapital wiedergewinnt und die ausstehenden Beträge zu dem von ihm subjektiv festgesetzten Kalkulationszinsfuß verzinst werden. Bei der Berechnung der Leasingraten ist zwischen 4 Fällen zu unterscheiden:
- ohne Sonderzahlung bei Vertragsabschluss
- keine Kaufoption
- keine Verlängerungsoption
- mit Sonderzahlung bei Vertragsabschluss
- keine Kaufoption
- keine Verlängerungsoption
- ohne Sonderzahlung bei Vertragsabschluss
- mit Kaufoption / Optionspreis = Restwert
- ohne Sonderzahlung bei Vertragsabschluss
- mit Mietverlängerungsoption
Weitere Informationen zur Berechnung des Restwertes.