Leasing (als Sonderform der Fremdfinanzierung)

 Allgemeine Einführung

Leasing ist die miet- oder pachtweise Überlassung von Wirtschaftsgütern durch deren Hersteller oder durch besondere Leasing-Geber. Dabei wird für einen bestimmten Zeitraum (Grundmietzeit) ein zumeist unkündbarer Leasingvertrag geschlossen. Die Grundmietzeit ist i.d.R. kürzer als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Leasing-Objektes. Der Leasing-Nehmer zahlt an den Leasing-Geber vereinbarte Leasing-Raten, welche i.d.R. über die Grundmietzeit das eingesetzte Kapital, Zinsen auf ausstehende Beträge, Wagnisse, Verwaltungskosten und die Gewinnmarge des Leasing-Gebers decken. Das Risiko der Verschlechterung, des Untergangs sowie Reparatur- und Instandhaltungskosten trägt i.d.R. der Leasing-Nehmer.



Übersicht

 Leasingvertragstypen


 Kalkulation von Leasingraten


 Checkliste für Leasing-Angebote


Praxis-Tipp
Bei Leasing denkt der normale Verbraucher an ein Auto. Bevor man sich dazu entschließt, sollte man sich überlegen, wofür man es benötigt. Welche Strecken möchte man damit bewältigen, braucht man täglich oder nur manchmal ein Auto? Denn es kann sinnvoller und günstiger sein, sich nach anderen Alternativen umzusehen. In größeren Städten gibt es beispielsweise die Möglichkeit des Carsharings. Man kann sich ein Auto mit kurzer Vorlaufzeit an bestimmten Standorten abholen und auch dort wieder abstellen. Für längere Strecken kann es sinnvoll sein, sich einen Leihwagen zu mieten. Hier ist es wichtig, einen Mietwagen Preisvergleich vorzunehmen, da die Angebote voneinander abweichen können. Bei Unternehmen ist es aber durchaus üblich, neben dem Auto auch Maschinen, Computer, Kopierer und Einrichtungen bis hin zu Grund und Boden oder Gebäuden zu leasen. Letztere im Wege des Sale-and-lease-back Verfahrens.


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