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Aktivierungspflichtige bzw. -fähige Investitionen können in Sachinvestitionen in das Anlagevermögen (Maschine), Sachinvestitionen in das Umlaufvermögen (Vorräte), Finanzinvestitionen in das Anlagevermögen (Beteiligungen), Finanzinvestitionen in das Umlaufvermögen (Wertpapiere) und Investitionen in immaterielle Wirtschaftsgüter (Firmenwert) unterschieden werden. Bei den folgenden Betrachtungen werden soweit nicht anders definiert Anlageinvestitionen zugrunde gelegt.
Jeder Investition haftet ein Risiko an, da für die heute getätigten Investitionen Einnahmen in der unvorhersehbaren Zukunft erwartet werden. Den verschiedenen Investitionsrechnungsverfahren können somit lediglich prognostizierte Werte zugrunde liegen, deren Unsicherheit mit dem Planunshorizont zunimmt. Bei der Entscheidungsfindung für eine Investition können folgende Fragen aufkommen:
Zur Beurteilung einzelner Investitionsobjekte stehen die folgenden Investitionsrechnungverfahren zur Verfügung:
Zu den Berechnungen und den verwendeten Formeln beachten Sie bitte auch die Definitionen und Prämissen. | ||||||||||
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