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Was ist der Unterschied zwischen Darlehen und Kredit ?

  Einführung

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe Darlehen und Kredit oft als Synonyme verwendet. Ein Darlehen wird oft auch als Kredit bezeichnet und umgekehrt. Für den privaten Gebrauch ist dies sicherlich nicht verkehrt und führt üblicherweise auch nicht zu Missverständnissen. Es sei denn Sie verlangen statt einer Kreditkarte nach einer Darlehenskarte … ;-) Einen kleinen, feinen Unterschied gibt es also wohl doch zwischen den beiden Begriffen.
 

  Einordnung der Begriffe Darlehen und Kredit

Generell sind sowohl Kredit als auch Darlehen ein Mittel für die Kapitalbeschaffung, genauer gesagt zur Beschaffung von Fremdkapital (Fremdfinanzierung). Kredit ist dabei der Oberbegriff, während das Darlehen eine bestimmte Kreditform darstellt. Damit ergibt sich, dass ein Darlehen immer auch ein Kredit ist, aber ein Kredit nicht zwangsläufig ein Darlehen sein muss.
 
Im Laufe der Zeit hat es sich eingebürgert, dass im Sprachgebrauch der Begriff Kredit eher bei kürzere Laufzeiten (1 bis 4 Jahre) und geringeren Beträgen eingesetzt wird, während der Begriff Darlehen bei langfristigen Laufzeiten (i.d.R. ab 4 Jahren) und höheren Beträgen genutzt wird. So werden Kredite insbesondere bei der Immobilienfinanzierung als Darlehen bezeichnet.
 

  Erläuterung Kredit und Kreditformen

Kredite sind ein Mittel für die Kapitalbeschaffung, genauer gesagt zur Beschaffung von Fremdkapital (Fremdfinanzierung). Sie werden mit verschiedenen Laufzeiten angeboten. Laufzeiten unter einem Jahr werden als kurzfristige, zwischen ein und vier Jahre als mittelfristige und länger als vier Jahre als langfristige Kredite bezeichnet. Zu diesen langfristigen Krediten gehört in der Regel die Unterform des Darlehens.
 
Die gängigsten Arten von Krediten neben dem Darlehen sind Ratenkredit, Kontokorrentkredit, Dispokredit, Lieferantenkredit, Kundenkredit, Privatkredit sowie Factoring.
 
Eine weitere Kreditart ist der Abrufkredit, der auch als Rahmenkredit bezeichnet und als kurzfristiger Kreditrahmen immer öfter herangezogen wird. Er ist dem Dispositionskredit ähnlich und genauso flexibel hinsichtlich seiner Beantragung und Verfügbarkeit. Wie beim Dispokredit hängt die Höhe des Kredites vom Wunsch des Kreditnehmers und von seiner Bonität ab. Für die geliehene Summe erhebt auch das Kreditgebende Institut Zinsen, welche beim Abrufkredit meist deutlich geringer ausfallen als bei einem Dispokredit. Der Rahmenkredit wird in Deutschland bislang noch selten angeboten. Die Tilgung erfolgt in festgelegten Raten, wie auch bei anderen Kreditarten, angepasst an die Zahlungsfähigkeit und entsprechend der Höhe des Kredites. Durch die mittlerweile umfangreichen Kreditvarianten, die auf dem Markt angeboten werden, kann der Kreditnehmer flexibel agieren und sich einen Kredit nach seinen Vorstellungen aussuchen.
 

  Erläuterung Darlehen und Darlehensformen

Ein Darlehen ist also eine Unterform eines Kredits. Bei einem Darlehen wird ein schuldrechtlicher Vertrag zwischen einem Darlehensgeber und einem Darlehensnehmer geschlossen. Dabei wird dem Darlehensnehmer Geld (Gelddarlehen) oder eine vertretbare Sache (Sachdarlehen) zur Nutzung überlassen. Nach einer bestimmten Zeit wird wird das Geld oder die Sache in gleicher Art, Menge und Wert zurückgegeben. In der Regel fallen dabei Zinsen an, deren Höhe abhängig von den getroffenen Vereinbarungen sind. Zusätzliche Entgelte wie eine Bearbeitungsgebühr und/oder Bereitstellungszinsen können ebenfalls anfallen. Beim Darlehen wird eine Darlehenssumme von einem Kreditgeber entweder einmalig oder in Teilbeträgen für den Darlehensnehmer zur Verfügung gestellt. Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt in vorher vereinbarten Darlehensraten, die periodisch an den Kreditgeber gezahlt werden. Die Laufzeit der Rückzahlung wird im Vorfeld zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber im Kreditvertrag vereinbart.
 
Es gibt verschiedene Darlehensarten, die entsprechend ihrer Tilgungsmodalitäten unterschieden werden:
 
Annuitätendarlehen
Als Annuitätendarlehen werden Darlehen bezeichnet, die in gleichbleibenden, regelmäßigen Raten (= Annuitäten) zurückgezahlt werden (Annuitätentilgung). Der Anteil der Tilgung nimmt von Jahr zu Jahr zu, während der Anteil der Zinsen aufgrund des durch die Tilgung sinkenden Darlehensbetrages zurück geht. Für die Mehrzahl der an private Kreditnehmer vergebenen Darlehen werden heute Annuitätendarlehen eingesetzt, sowohl bei den klassischen Ratenkrediten als auch bei der Bau- oder Immobilienfinanzierung. Das Annuitätendarlehen unterscheidet sich von anderen Darlehen, wie beispielsweise dem Tilgungsdarlehen mit fester Tilgung und im Zeitverlauf abnehmenden Zins- und Ratenzahlungen (Ratentilgung) oder dem endfälligen Darlehen, bei dem zunächst nur die anfallenden Zinsen zurückgezahlt werden, während am Ende der Laufzeit der gesamte Darlehensbetrag fällig wird (endfällige Tilgung). Vorteile für den privaten Kreditnehmer bestehen beim Annuitätendarlehen in den konstanten Ratenzahlungen und der damit einhergehenden gleichbleibenden finanziellen Belastung. Der Kreditnehmer zahlt den Kredit in vorab festgelegten (meist monatlichen) Raten zurück und kann sich während der Zinsbindung auf die Höhe der Rückzahlungen einstellen und verlassen. Im Rahmen des Annuitätendarlehens gibt es meist auch die Möglichkeit, tilgungsfreie Jahre zu vereinbaren, in denen Zinszahlungen, aber keine Tilgung zu leisten sind. Mit unserem Zins- und Tilgungsrechner (Excelvorlage) im Bereich Berichtsvorlagen lässt sich die Annuität bei Ratenkrediten sowie bei einer Immobilienfinanzierung einfach berechnen.
 
Endfälligkeitsdarlehen
Auch Festdarlehen oder endfälliges Darlehen genannt. Als Endfälligkeitsdarlehen werden Darlehen bezeichnet, bei denen die Raten während der Laufzeit nur aus gleichbleibenden Zinszahlungen bestehen. Erst am Ende der Laufzeit wird das gesamte Darlehen in einer Summe getilgt (endfällige Tilgung), d.h. die Restschuld und die Zinsbelastung verringern sich während der Laufzeit nicht. Die Belastung für den Darlehensnehmer ist während der Laufzeit konstant niedrig und am Ende sehr hoch.
 
Tilgungsdarlehen
Auch Abzahlungsdarlehen oder Ratendarlehen genannt. Das Tilgungsdarlehen ist ein meist langfristiger Kredit, der mit gleichbleibend hohen Tilgungsraten während der Laufzeit zurückgezahlt wird (Ratentilgung). Durch die regelmäßige Tilgung nimmt die Basis für die Zinsberechnung kontinuierlich ab und der Zinsanteil sinkt ratierlich, so dass die zu zahlenden Raten aus Tilgung und Zins (Kapitaldienst) im Zeitablauf abnehmen. Die Belastung ist für den Darlehensnehmer zu Beginn am höchsten und fällt nach und nach während der Laufzeit infolge der Tilgungen. Tilgungsdarlehen können mit festem Tilgungssatz oder mit vorgegebener Laufzeit definiert werden.
 

  Unterschied Geld- und Sachdarlehen

Manchmal kann man lesen, dass der Unterschied zwischen einem Darlehen und einem Kredit darin liegen würde, dass bei einem Kredit sowohl Geld als auch andere Dinge dem Kreditnehmer überlassen werden, während es sich beim Darlehen nur um Geld handelt. Und tatsächlich findet man im § 488 I BGB folgende Formulierung: "Durch den Darlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen." Hier ist also tatsächlich nur von einem Geldbetrag die Rede. Schaut man nun weiter in § 607 I BGB, dann findet man dort auch die entsprechende Regelung für ein Sachdarlehen: "Durch den Sachdarlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer eine vereinbarte vertretbare Sache zu überlassen. Der Darlehensnehmer ist zur Zahlung eines Darlehensentgelts und bei Fälligkeit zur Rückerstattung von Sachen gleicher Art, Güte und Menge verpflichtet."
 
Erklärung: Vor der Schuldrechtsreform waren Sachdarlehen und Gelddarlehen noch einheitlich in den §§ 607 bis 610 BGB, seit dem 1. Januar 2002 werden die Vertragstypen nun separat aufgeführt.
 

  Rechtliche Regelungen

Das deutsche Gesetz spricht übrigens immer von einem Darlehen. Rechtlich regeln das Darlehen wie bereits oben erwähnt die §§ 488 ff. BGB. Der Paragraph 488 im Bürgerlichen Gesetzbuch legt die vertragstypischen Pflichten beim Darlehensvertrag fest, wonach der Darlehensgeber verpflichtet ist, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig verpflichtet sich der Darlehensnehmer dazu, den zur Verfügung gestellten Betrag zurückzuzahlen - mitsamt den geschuldeten Zinsen. Der folgende Paragraph 489 regelt das ordentliche Kündigungsrecht des Darlehensnehmers. Auch wenn das Bürgerliche Gesetzbuch nicht explizit den Begriff Kredit nennt, finden diese Regelungen dennoch Anwendung bei einem Kreditvertrag. Weitere Regelungen finden sich in den folgenden Paragraphen des BGB.
 

  Weitere Links zum Thema

Zins- und Tilgungsrechner
In unserer Rubrik ”Berichtsvorlagen” finden Sie u.a. einen Zins- und Tilgungsrechner für die Berechnung eines Annuitätendarlehens mit Excel.
 
Kreditrechner
Auf www.zinsen-berechnen finden Sie eine Vielzahl von Online-Rechnern, u.a. auch zum Berechnen von Krediten.
 
§ 488 BGB
Auf www.gesetze-im-internet.de finden Sie die rechtlichen Quellen zum Gelddarlehensvertrag.
 
§ 607 BGB
Auf www.gesetze-im-internet.de finden Sie die rechtlichen Quellen zum Sachdarlehensvertrag.
 

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