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Beitragsbemessungsgrenzen
Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung
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Beitragsbemessungsgrenzen und andere Sozialversicherungsrechengrößen 2020

Allgemeines zur Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenzen markieren das Maximum, bis zu dem in den Bereichen der Sozialversicherung die Beiträge erhoben werden. Der über diesen jeweiligen Grenzbetrag hinausgehende Teil des Einkommens ist beitragsfrei. Grundlage für die Berechnung ist die Steigerungsrate der durchschnittlichen Bruttolöhne- und -gehälter aller Arbeitnehmer im vorletzten Kalenderjahr, die das Statistische Bundesamt ermittelt hat. Die Zahlen werden jährlich um die sogenannte Lohnzuwachsrate angepasst. Die Lohnzuwachsrate 2018 betrug 3,06 Prozent in den westlichen Ländern und 3,38 Prozent in den östlichen Ländern. Bundesweit ergibt sich die maßgebende Veränderungsrate von 3,12 Prozent. |

Beitragsbemessungsgrenzen für das Jahr 2020
Die Beitragsbemessungsgrenzen wurden für das Jahr 2020 wie folgt festgesetzt: Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten und Arbeitslosenversicherung:
Rentenversicherung der Knappschaft:
Kranken- und Pflegeversicherung:
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Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung
Die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) in der gesetzlichen Krankenversicherung wird bundeseinheitlich auf 62.550 Euro/Jahr bei erstmaligem Überschreiten (2019: 60.750 Euro/Jahr) festgesetzt. Arbeitnehmer, deren Einkommen über dieser Grenze liegt, können sich bei einer privaten Krankenversicherung versichern. Die Grenze entspricht 75 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten. Für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 aufgrund der zu diesem Zeitpunkt geltenden Regelungen wegen des Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei waren (PKV-Versicherte), sinkt die (besondere) Jahresarbeitsentgeltgrenze für das Jahr 2020 auf 56.250 Euro/Jahr in Ost und West (2019: 54.450 Euro). Dieser Wert ist identisch mit der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung. |

Beitragssätze in der Sozialversicherung 2020
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Bezugsgröße in der Sozialversicherung 2020
Die Bezugsgröße, die für viele Werte in der Sozialversicherung Bedeutung hat - z. B. in der gesetzlichen Krankenversicherung für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder sowie für das Mindestarbeitsentgelt und in der gesetzlichen Rentenversicherung für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbständigen oder Pflegepersonen - wird für das Jahr 2020 wie folgt festgesetzt.
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