Die Gewinnvergleichsrechnung

Die Gewinnvergleichsrechnung ergänzt die Kostenvergleichsrechnung um die Erlöse E. Der Gewinn G ermittelt sich wie folgt:
 
Gewinn = Erlöse - Kosten
 
Mit Hilfe der Gewinnvergleichsrechnung läßt sich auch eine Aussage zur absoluten Vorteilhaftigkeit einer Investition machen:
 
Gewinn > 0
 
Unterschiedliche Leistungsmengen und Auslastungen sowie ggf. verschiedene Qualitäten werden von der Gewinnvergleichsrechnung direkt berücksichtigt. Verschiedene Investitionsalternativen können somit verglichen werden:
 
GI > GII >= 0
 
Darüber hinaus läßt sich ebenfalls das Ersatzproblem mit der Gewinnvergleichsrechnung darstellen:
 
Gneu >= Galt
 
Die zu berücksichtigenden Gesamtkosten setzten sich wie bei der Kostenvergleichsrechnung aus den Betriebskosten, Kostensteuern, Versicherungen und Kapitalkosten zusammen. Zu den Betriebskosten zählen z.B. Löhne und Gehälter, Sozialkosten, Betriebsstoffe, Energien, Instandhaltung und Raumkosten. Die Kapitalkosten beinhalten kalkulatorische Abschreibungen und kalkulatorische Zinsen. Während Betriebskosten Kostensteuern und Versicherungsprämien i.d.R. detailliert ermittelt werden können, greift man bei der Berechnung der Kapitalkosten zur sogenannten "Ingenieurformel". Die Erlöse ergeben sich durch die am Absatzmarkt (voraussichtlich) erzielbaren Preise.
 

Beurteilung der Gewinnvergleichsrechnung:

  1. Die absolute Vorteilhaftigkeit (Gewinn) ist mit der Gewinnvergleichsrechnung ermittelbar. Eine direkte Zurechenbarkeit der Erlöse auf ein isoliertes Investitionsobjekt ist jedoch oft nicht möglich.
  2. Die Gewinnvergleichsrechnung stellt wie die Kostenvergleichsrechnung nur eine grobe Durchschnittsrechnung dar. Die Repräsentativität der betrachteten Periode und der berücksichtigten Kosten und Erlöse ist fraglich.
  3. Ungenaue, nur näherungsweise Ermittlung der Kapitalkosten mit Hilfe der "Ingenieurformel".
  4. Unterschiedliche Kapazitäten der Anlagen können mit unterschiedlichen Absatzpreisen verbunden sein, was bei diesem Verfahren durch die Erlöse zu berücksichtigen ist.
  5. Verwendung von Kosten und Erlösen anstelle von Aus- und Einzahlungen. Verzicht auf Einzelschätzung künftiger Zahlungsgrößen und auf Berücksichtigung der möglicherweise unterschiedlichen Zahlungszeitpunkte (keine Zeitpräferenz).
  6. Keine Berücksichtigung des eingesetzten Kapitals.

 


 

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