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Anhang - IFRS
Die notes ("Anhang") sind Bestandteil eines vollständigen
IAS-Abschlusses. Ihre Aufgabe ist die Erläuterung der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethode einschließlich der Konsolidierungsmethode und die Erläuterung
der anderen Abschlussbestandteile. Des Weiteren enthalten sie sonstige
ergänzende Angaben zu wesentlichen Sachverhalten, z.B. Angaben zum
Risikomanagement bei Finanzinstrumenten und Geschäften mit nahestehenden
Personen ("related party transactions").
Die notes haben beim IAS-Jahresabschluss eine größere Relevanz als der entsprechende Anhang nach
HGB, da in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach IAS nur die
Hauptposten gezeigt werden und deren Untergliederung in der Regel erst in den
notes erfolgt. Die notwendigen Inhalte und Hinweise zur Gliederung finden sich
in IAS 1.91 ff. und in den jeweiligen Standards. In der Praxis werden meist nur
Anhangsangaben für die Abschlussbestandteile Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
vorgenommen. Notes zu Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalveränderungsrechnung
sind nicht die Regel. Die Erläuterungen sind meist so kurz, dass sie direkt
im Anschluss an die jeweilige Rechnung angebracht werden können. Falls längere
Angaben notwendig sind, können diese in anderen Abschnitten vorgenommen werden
(z.B. bei der Bilanzposition Eigenkapital). Gemäß IAS 1.92 muss jeder in den
notes erläuterte Posten der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und der
Kapitalflussrechnung mit einem Querverweis zum Anhang versehen werden.
Die Erläuterungen sind meist so kurz, dass sie direkt
im Anschluss an die jeweilige Rechnung angebracht werden können. Falls längere
Angaben notwendig sind, können diese in anderen Abschnitten vorgenommen werden
(z.B. bei der Bilanzposition Eigenkapital). Gemäß IAS 1.92 muss jeder in den
notes erläuterte Posten der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und der
Kapitalflussrechnung mit einem Querverweis zum Anhang versehen werden.
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