Anhang nach IFRS


 Anhang - IFRS

Die notes ("Anhang") sind Bestandteil eines vollständigen IAS-Abschlusses. Ihre Aufgabe ist die Erläuterung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethode einschließlich der Konsolidierungsmethode und die Erläuterung der anderen Abschlussbestandteile. Des Weiteren enthalten sie sonstige ergänzende Angaben zu wesentlichen Sachverhalten, z.B. Angaben zum Risikomanagement bei Finanzinstrumenten und Geschäften mit nahestehenden Personen ("related party transactions").
 
Die notes haben beim IAS-Jahresabschluss eine größere Relevanz als der entsprechende Anhang nach HGB, da in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach IAS nur die Hauptposten gezeigt werden und deren Untergliederung in der Regel erst in den notes erfolgt. Die notwendigen Inhalte und Hinweise zur Gliederung finden sich in IAS 1.91 ff. und in den jeweiligen Standards. In der Praxis werden meist nur Anhangsangaben für die Abschlussbestandteile Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung vorgenommen. Notes zu Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalveränderungsrechnung sind nicht die Regel. Die Erläuterungen sind meist so kurz, dass sie direkt im Anschluss an die jeweilige Rechnung angebracht werden können. Falls längere Angaben notwendig sind, können diese in anderen Abschnitten vorgenommen werden (z.B. bei der Bilanzposition Eigenkapital). Gemäß IAS 1.92 muss jeder in den notes erläuterte Posten der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und der Kapitalflussrechnung mit einem Querverweis zum Anhang versehen werden.
 
Die Erläuterungen sind meist so kurz, dass sie direkt im Anschluss an die jeweilige Rechnung angebracht werden können. Falls längere Angaben notwendig sind, können diese in anderen Abschnitten vorgenommen werden (z.B. bei der Bilanzposition Eigenkapital). Gemäß IAS 1.92 muss jeder in den notes erläuterte Posten der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und der Kapitalflussrechnung mit einem Querverweis zum Anhang versehen werden.
 

Mit freundlicher Unterstützung der FAS AG     


 

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