Gewinn- und Verlustrechnung nach US-GAAP


 Gewinn- und Verlustrechnung - US-GAAP:

Für die Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung ist nur das Umsatzkostenverfahren zulässig. Die in APB 9, 30, 51 genannten Posten sind stets gesondert zu zeigen sind. Der dem Gewinn oder Verlust der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zuzurechnende laufende und latente Steueraufwand/-ertrag und wesentliche Aufwendungen und Erträge sind ebenfalls gesondert darzustellen.
 
Regelungen zur Umsatzrealisierung sind in verschiedenen Standards verankert. Neben den allgemein gültigen Vorschriften zur Umsatzrealisierung bei Transaktionen mit vereinbartem Rückgaberecht existieren branchenspezifische Sondervorschriften. Umsätze sind zu realisieren, soweit die folgenden Voraussetzungen des SAB 101 kumulativ erfüllt sind:
 
Nachweis einer Vereinbarung/ eines Vertrages liegt vor, die Lieferungen oder Leistungen wurden erbracht, der Verkaufspreis ist bestimmt oder bestimmbar und die Zahlung gilt als sicher.
 
Aufwendungen und Erträge müssen sowohl ungewöhnlich als auch selten und wesentlich sein, um innerhalb des außerordentlichen Ergebnisses ausgewiesen zu werden (APB 30.20). Allein Gewinne/Verluste aus einem Schuldenerlass müssen diese Kriterien nicht kumulativ erfüllen (SFAS 4.8). Der Ausweis erfolgt in unmittelbarem Anschluss an die Erfolgswirkungen aus der Veräußerung von Teilbetrieben auf einer Nach-Steuerbasis. Grundsätzlich sind die Effekte aus der retrospektiven Anwendung geänderter Rechnungslegungsprinzipien im Jahr des Wechsels kumuliert als Gesamteffekt gesondert erfolgswirksam zu erfassen. Eine erfolgsneutrale Korrektur ist nur nach APB 20.9 in bestimmten Ausnahmefällen zulässig.
 

Mit freundlicher Unterstützung der FAS AG     


 

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