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Mit Hilfe der Kostenvergleichsrechnung können verschiedene Investitionsalternativen verglichen werden. Für den Vergleich von z.B. Investition A und B können die durchschnittlichen Gesamtkosten einer Periode KA und KB bzw. die daraus unter Berücksichtigung der Ausbringung abgeleiteten duchschnittlichen Stückkosten kA und kB herangezogen werden. Die Investition A ist vorteilhafter als B, wenn KA kleiner als KB bzw. wenn kA kleiner als kBist. Die zu berücksichtigenden Gesamtkosten setzten sich aus den Betriebskosten, Kostensteuern, Versicherungen und Kapitalkosten zusammen. Zu den Betriebskosten zählen z.B. Löhne und Gehälter, Sozialkosten, Betriebsstoffe, Energien, Instandhaltung und Raumkosten. Die Kapitalkosten beinhalten kalkulatorische Abschreibungen und kalkulatorische Zinsen. "Ingenieurformel" zur Berechnung der Kapitalkosten:
These: Gleiche Nutzungsdauer bzw. gleiche jährliche Auslastung sind nicht erforderlich, falls der Alternativenvergleich anhand der Stückkosten erfolgt. Aber: Bei ungleicher Nutzungsdauer kommt ggf. das Problem einer Folgeinvestition für einen kurzen Restzeitraum auf und bei ungleicher Auslastung sind verschieden hohe Erlöse wahrscheinlich. | |
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